BOKraft — Inhaltsübersicht6. Abschnitt Schluß- und ÜbergangsvorschriftenGesetzBundgeltende FassungAnlage 5 BOKraft(§ 34 Satz 2)Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr · 6. Abschnitt Anlage 4(Fundstelle: BGBl. I 1977, 601 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Sinnbild zur Kenntlichmachung von Sitzplätzen für behinderte und andere sitzplatzbedürftige Personen (§ 34 Satz 2) (Inhalt: nicht darstellbares Sinnbild, Fundstelle: BGBl I 1977, 601) Farbe des Sinnbilds und der BildumrandungschwarzFarbe des Untergrundsweiß. Anlage 4